Der Röperhof Hamburg · 1759

Sanierung · Haltung

Moderne Denkmalpflege

Zwischen „Altern lassen“ und museal „Einfrieren“ — warum der Röperhof den Weg des vollständigen, ehrlichen Erhalts geht.

Denkmalpflege in Deutschland gibt es seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie war ursprünglich den herrschaftlichen Burgen, Schlössern, Kirchen und Klöstern vorbehalten. Erst mit der Heimatschutzbewegung um die Wende zum 20. Jahrhundert wurde auch der notwendige Schutz bürgerlicher und ländlicher Gebäude im Bewusstsein der Menschen verankert.

Gesetzliche Grundlagen und die Einrichtung entsprechender Fachbehörden gab es jedoch in den meisten Gebieten erst sehr viel später, in Hamburg in den 1930er Jahren. Erst 1964 wurde auf einer Tagung in Venedig die „Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmalen und Ensembles“ erarbeitet, die von fast allen europäischen Nationen angenommen wurde. Das Jahr 1975 wurde vom Europarat zum „Europäischen Denkmalschutzjahr“ ausgerufen und stieß lebendige Diskussionen um Umfang und Methoden des Denkmalschutzes an.

Die Frage war und ist: Soll man die Objekte unberührt altern und schließlich verfallen lassen, sie instand halten und weiter nutzen oder museal konservieren? Die möglichen Ansätze im Denkmalschutz seien kurz definiert:

Altern lassenKeine oder nur sehr geringe Eingriffe. Gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen als kontrollierter Verfall angewandt.
KonservierungEinfrieren des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung — durch Ertüchtigung des Baumaterials oder durch Schutzbauten gegen die Verwitterung.
Teilerhaltung, EntkernenRestaurierte Fassaden oder Eingangsportale bleiben erhalten und werden in einen Neubau integriert.
Instandhaltung, RenovierungNormale Pflegearbeiten zur Gebäude- und Nutzwerterhaltung einer Immobilie.
RestaurierungUmfangreiche Erneuerung an alter Substanz. Dabei können Denkmalqualitäten wie alte Anstriche, Techniken und Baustoffe verloren gehen.
RekonstruktionWiederherstellen eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes ohne Originalmaterial. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen.
TranslozierungVersetzung eines Denkmals an einen anderen Standort — Notmaßnahme bei drohendem Totalverlust. Das translozierte Objekt verliert meist seine Denkmaleigenschaft.

In den vergangenen 40 Jahren ist, gerade in der Hansestadt Hamburg, der denkmalpflegerische Ansatz starken Veränderungen unterworfen gewesen. Vom „Paradieshof“ am Alten Steinweg, dem letzten großen barocken Mietshaus der Altstadt, steht in der Neustadt eine Kopie — dabei ist das Original noch vorhanden! An der Kopie kann man deutlich ablesen, dass dieser „denkmalpflegerische“ Ansatz ein unehrlicher ist: Nichts stimmt wirklich mit dem Original überein, nicht einmal die Fassadenproportionen.

Auch dem Röperhof drohte bekanntlich mehrmals das Schicksal der Vernichtung oder der Translozierung — zum Glück konnte beides abgewendet werden. Grundsätzlich unterliegt die Pflege eines Denkmals nach Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes dem Eigentümer. Da dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann, bleibt ein kompletter Erhalt historischer Gebäude, wie es dem Geist des Denkmalschutzes entsprechen würde, oft dem persönlichen Engagement Einzelner vorbehalten.

Am Röperhof waren wir mit der heute vorherrschenden Meinung konfrontiert, dass eine erforderliche Modernisierung „ehrlich“ erfolgen soll: Veränderungen sollen „modern“ und als nachträglich eingefügt ersichtlich sein. So bevorzugte das Denkmalschutzamt 2005 für die Fensterlösung am Anbau einen großen Glaskörper in zeitgenössischer Formensprache. Wir sind einen anderen Weg gegangen und konnten durch eine aufwändig erarbeitete Animation überzeugen. Herausgekommen ist eine Gaubenlösung, die an Ladeluken erinnert, historische Proportionen und Details aufnimmt, jedoch weitestgehend in den Hintergrund tritt, ohne Eigenständigkeit einzubüßen.

Diese Mischung aus modernen und historischen Elementen spiegelt sich in unseren Entwürfen der letzten 20 Jahre wider. Wir glauben, dass mit unserem Herangehen ein guter Kompromiss gefunden wurde, der das Haus respektiert, Mietern wie Besuchern gefällt und letztendlich auch vom Denkmalschutzamt gewürdigt wird.

Unser gesamtes Nutzungskonzept fußt auf einer vorsichtigen, aber möglichst vorausschauenden Auslegung des Denkmalschutzgedankens. Da niemand zukünftige Entwicklungen vorhersagen kann, ist es uns daran gelegen, auch Bereiche zu schützen, die heute noch nicht als besonderer Wert anerkannt sind — Farbschichten und Farbqualitäten sowie historische Putze und Putztechniken. So sind auch die alten Tapeten, die im Zwischengeschoss die kleinen Kammern zierten, noch vorhanden; sie wurden lediglich behutsam mit Gipsplatten verkleidet.

Noch bevor 1983 die großen Sanierungen begannen, erkannten wir, dass viele Jahre keine Renovierung stattgefunden hatte und deshalb nie Kunstharzfarben verwendet worden waren. Also haben wir es uns zum Ziel gesetzt, bei allen Renovierungsarbeiten ausschließlich Naturharzfarben zu verwenden. Auch die Mietverträge haben wir so gestaltet, dass nur die Verwendung dieser natürlichen Farben und Lacke erlaubt ist. Der gesamte Dachbodenausbau gipfelte in der Entwicklung der angewandten Lehmtechnik für Reetdach und Heizung. Heute können wir mit Recht sagen, dass sich unser Wagnis gelohnt hat.

Wir wissen nicht, aus welcher Perspektive der Geschichte später einmal auf den Röperhof geschaut wird. Vielleicht wird er eines Tages tatsächlich zum Museum werden. Daher müssen wir uns immer wieder fragen, wie viel Betrieb und öffentliche Nutzung wir jetzt zulassen können, ohne Wirtschaftlichkeit und Substanz zu gefährden und den eigentlichen Schutz des Hauses als oberstes Ziel aus den Augen zu verlieren.

Christoph Mühlhans